ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BEHERBERGUNGSVERTRAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beherrbergungsvertrag

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Beherbergungsbetrieb Pension Bertha in Jena
geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende
Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
1. Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über
die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom
Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
3. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet
oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den
Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsbetrieb
entscheidet über die Buchungsform.
4. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt
mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Der Beherbergungsbetrieb kann
sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-
Information) vertreten lassen.
5. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
6. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als
verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht.
7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in
der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser
innerhalb einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen
Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder
sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die
Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B.
Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen
Vertreter erfolgen.
8. Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem
Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 2 Preise und Leistungen
1. Alle in der Buchung vereinbarten Preise sind Endpreise einschließlich aller
obligatorischen Nebenkosten und MwSt.
2. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich aus seinem
Leistungsangebot einschließlich der damit verbundenen Hinweise und Erläuterungen.
3. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und
Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung.
4. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
5. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für
derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen
dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.
6. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des
Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der
Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
7. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem
vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die
weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des
Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
8. Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer
erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der
gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen
Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die
Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor,
wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate
Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar
geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich
über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung
zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu
geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom
Beherbergungsbetrieb zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung
anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden
Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür
Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges
Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst
bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist
von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen
Leistungsträgers.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung
und Schadensersatz) unberührt.

§ 3 Bezahlung
1. Der Beherbergungsbetrieb kann nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der
Buchungsbestätigung beim Gast in schriftlicher Form) bei Buchungen, die mindestens
14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung
eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises pro Person
verlangen.
2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die
Anzahlung sofort zu entrichten.
3. Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten und
MwSt. ist falls nicht anders vereinbart spätestens am Tage der Abreise an den
Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
4. Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der Beherbergungsbetrieb
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte
oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß
den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
5. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen
einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Parkplatz, Frühstück)
am Tag der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
6. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, so
gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
7. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr
gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend
zu machen.
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine
Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

§ 4 Stornierung, Rücktritt
1. Der Gast kann bis zu 8 Tage vor Anreise (Anreisetag um 14 Uhr) seine Buchung
kostenlos stornieren.
2. Darüberhinausgehend ist ein allgemeines, kostenfreies vertragliches Rücktrittsrecht
des Gastes vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nicht vereinbart. Tritt der Gast
außerhalb der in vorstehender Ziffer genannten Zeiträume vom Vertrag zurück, bleibt
der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen.
3. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat sich jedoch eine anderweitige
Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat,
und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen.
4. Statt Vertragserfüllung kann der Beherbergungsbetrieb pauschale Stornokosten in der
nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): 3 –
7 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises, 2 Tage und weniger von der
Anreise: 90 % des Gesamtpreises. 5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb höhere
Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des
entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
6. Die Absage der Buchung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte zum
besseren Nachweis schriftlich erfolgen.
7. Schecks werden nicht akzeptiert.
8. Kreditkarten (nicht alle), EC Karten, Paypal und Barzahlung werden akzeptiert.
9. Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat
der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur
Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der
Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur
Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach
den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
10. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der
vereinbarten Zeit.
11. Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

§ 5 An- und Abreisezeiten
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 14:00 Uhr des
Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise erfolgt bis 18:00 Uhr. Bei einer Ankunft
nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon
rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt,
die Unterkunft bei einer Übernachtung nach 18:00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen
am Folgetag nach 08:00 Uhr anderweitig zu belegen. Wurde seitens des Gastes bereits
eine vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die gültige Kreditkartennummer bei
der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus
freigehalten.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu
räumen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in
Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen,
dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Obliegenheiten des Gastes
1. Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die
Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den
Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der
Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu
berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den
Beherbergungsbetrieb zu richten. Dem Gast ist dabei bewusst, dass er Zimmer in
einem zentrumsnah und bahnhofsnah gelegenen Altbau nutzt. Minderungen aufgrund
Unzulänglichkeiten z.B. des Schallschutzes oder sonstigen altbautypischer
Besonderheiten sowie Lärmbelästigungen aufgrund von Veranstaltungen oder
Zugverkehr können deshalb nicht akzeptiert werden.
3. Sämtliche Zimmer des Beherbergungsbetriebes sind nicht barrierefrei und nicht
behindertengerecht. 4. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln
zulässig und nur dann gerechtfertigt, soweit der Beherbergungsbetrieb nicht innerhalb
einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen
hat.
5. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann sofortigen Kündigung des Vertrages
und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des
Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer
angemessenen Mehrvergütung führen. Bei einer sofortigen Kündigung des Vertrages
ist der Gesamtpreis des Aufenthaltes zu bezahlen.
7. Die Zimmer des Beherbergungsbetriebes dürfen nicht gewerblich genutzt werden.
Zuwiderhandlungen führen zum Hausverbot.
8. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9. Die Mitnehme von Haustieren jeglicher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
mit dem Beherbergungsbetrieb und im Falle einer solchen Vereinbarung nur im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Auf die
verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung wird hingewiesen.
10. Bei Schlüsselverlust ist ein pauschalierter Schadensersatz von mindestens 50,00 Euro
bis zu 200,00 Euro für die nötige Abänderung des Schließsystems verwirkt.
11. Ganze Pension ist eine Nichtraucher-Pension. Bei Zuwiderhandlung ist ein
pauschalierter Schadensersatz i.H.v. 150,00 Euro für die Reinigung verwirkt. Rauchen
ist nur im Innenhof erlaubt.
12. Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf
einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des
Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des
Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.

§ 7 Haftung des Beherbergungsbetriebes
1. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder
gestohlene Gegenstände.
2. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem
Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist.
3. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
4. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Hausverbot
1. Für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist das Amtsgericht Jena
zuständig.
2. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des
Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des
Beherbergungsbetriebes auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der
Sitz des Beherbergungsbetriebes.
3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb
und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben,
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vereinbarungen, die Störung des
Beherbergungsbetriebsablaufes oder die Belästigung anderer Gäste führen zum
Hausverbot.

In Jena, den 01.06. 2020